1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle
zwischen der VOM WEGE GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie
für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung
getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der VOM WEGE
GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde
die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht
gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der VOM WEGE GmbH
anzuzeigen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen,
insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
sowie Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere
schriftliche Bestätigung wirksam.
2. Angebot, Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen mit uns
bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch uns
oder durch Ausführung. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot
gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen
annehmen.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird im Falle, dass keine
Gewährleistungsarbeiten vorliegen, der entstandene und zu belegende
Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht
durchgeführt werden kann, weil:
der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte,
der beanstandete Fehler auf Fehlbedienung zurückzuführen ist und somit keine Reparatur notwendig ist,
der Kunde durch eigene Hand einer sachgemäßen Durchführung im Weg stand,
ein benötigtes Ersatzteil nicht verfügbar ist und nicht mit angemessenem Aufwand bereitgestellt werden kann,
der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
4. Webdesign
4.1 Markenrechte/Copyrights/Urheberrecht
Der Kunde übernimmt für von ihm bereitgestellte Materialien (Bilder,
Logos, Texte, Videos usw.). die volle rechtliche Verantwortung im
Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am
eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur
Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur
Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht
und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen
vorliegt. Der Kunde stellt VOM WEGE GmbH von Ansprüchen Dritter
bezüglich dieser Materialien frei.
Der Kunde erhält für alle beauftragte Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten (inkl. Grafik, Fotos, Programmierung, Texte) ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet, soweit nicht anders vereinbart. Nutzungsrechte für Print, TV und andere Medien müssen im Einzelnen geregelt werden.
Alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten von VOM WEGE GmbH (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, das Seitendesign, Navigationselemente, der Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Copyright auf alle durch VOM WEGE GmbH erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
4.2 Mitwirkungspflicht und Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, den Webdesigner bei den im Vertrag
festgelegten Leistungen beispielsweise durch fristgerechte
Bereitstellung von Inhalten zu unterstützen. Es liegt beim Kunden,
sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rechte bezüglich der Inhalte
gewährt sind.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Zeichen, Logos, Domainnamen und sonstigen Kundenmaterialien haftet VOM WEGE GmbH nicht. Bei konkreten Handlungsanweisungen des Kunden ist dieser für die rechtliche Zulässigkeit der Umsetzung nach diesen Anweisungen durch den Webdesigner verantwortlich.
Der Kunde haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle der auf der Webseite eingebundenen Inhalte, insbesondere vor und nach der Veröffentlichung neuer oder veränderter Inhalte.
Der Kunde verpflichtet sich, VOM WEGE GmbH von Ansprüchen freizustellen, die aus auf der Website falsch oder fehlerhaft dargestellten Angaben resultieren, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Im Falle eines Datenverlustes (z.B. durch Computerviren, im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version) kann der Webdesigner nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertretenmüssen des Webdesigners, die erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln.
Die aus seinen Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Kunde.
5. Programmierleistungen
Bei der Beauftragung mit der Anpassung von Office-Anwendungen oder
sonstiger Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden, der
Durchführung von Migrationen oder ähnlichen Leistungen treffen die
Parteien über den genauen Inhalt der geschuldeten Leistung eine
schriftliche Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche für
die Bestimmung der Leistung und der für die Erreichung des Zwecks
erforderlichen Informationen unaufgefordert vollständig und in
rechtmäßiger Form zur Verfügung zu stellen. Weiter ist der Kunde
verpflichtet, auf Verlangen sämtliche fachlichen Ansprechpartner
schriftlich mit Kontaktadresse, E-Mail-Anschrift und Telefonnummer zu
benennen.
Dabei hat der Kunde das von ihm gewünschte Anforderungsprofil genau vorzugeben und alle von ihm zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Punkte vollständig und umfassend zu benennen.
Sämtliche Urheberrechte an unseren Programmierleistungen und der Quellcode stehen allein der VOM WEGE GmbH zu. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Recht zur zeitlich unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke. Eine anderweitige Verwertung der Programmierleistungen insbesondere die Vervielfältigung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen.
6. Fristen für Lieferungen/Verzug/Termin-Absage
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den
rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden
Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben insbesondere von
Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und
sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die
Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu
vertreten haben.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Auftraggeber für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 Prozent des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 Prozent berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt unberührt.
Für festgeplante Termine bei Nicht-Service-Kunden (Auftraggeber) muss eine eventuelle Termin-Absage des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, sonst wird eine Ausfallzeit-Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der VOM WEGE GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
in Haupt- und Nebensache Eigentum der VOM WEGE GmbH. Der Kunde ist
verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der VOM WEGE GmbH
stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-,
Wasser- und Schwachstromversicherung) und der VOM WEGE GmbH auf
Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt
der Versicherungsanspruch des Kunden als an die VOM WEGE GmbH
abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem
Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder
Beschlagnahmen hat der Kunde die VOM WEGE GmbH unverzüglich schriftlich
zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der VOM WEGE
GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der
Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die VOM WEGE GmbH
dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der VOM WEGE GmbH bereits mit
Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist
verpflichtet, der VOM WEGE GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte
erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
8. Sachmängelhaftung
Für Sachmängel haften wir wie folgt:
Diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist-
ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer -einen Sachmangel aufweisen,
sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag,
sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder
neu zu erbringen.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
Der Auftraggeber hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen.
Uns ist stets zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der
geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die
aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren
Softwarefehlern.
Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäß Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die
daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich
erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen
Ort als den bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferort verbracht
worden ist.
9. Preise
Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. in dem Vertrag von uns genannten Preise.
Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten die zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Preise. An die vertraglich vereinbarten Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Soll die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch VOM WEGE GmbH sowie die Anleitung und Schulung von Personal des Kunden erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
Fracht, Verpackung und Wegekosten werden gesondert berechnet.
Die Abrechnung von Arbeiten nach Zeitaufwand erfolgt grundsätzlich aufgerundet nach den bei VOM WEGE GmbH üblichen Serviceeinheiten (15 Minuten).
10. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für Warenlieferung, Software, Reparaturen, Hotline,
Installationen und Einweisungen sind, wenn keine anderen
Zahlungsbedingungen vereinbart, fällig ohne jeden Abzug nach 7 Tagen
netto.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als
Gerichtsstand – unbeschadet unseres Rechtes, Klage an jedem anderen
gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu erheben – unser Firmensitz
vereinbart.
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
12. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.